Einkaufsbedingungen

Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten für die von der Schweizerischen Südostbahn AG (SOB) erteilten Aufträge zur Lieferung von Ware sowie zur Erbringung von Dienst und werkvertraglichen Leistungen aller Art durch den Lieferanten. Die AEB bilden Bestandteil des Einzelvertrages. Abweichungen setzen eine schriftliche Vereinbarung voraus. Allgemeine Lieferbedingungen des Lieferanten sind nur gültig, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Sollten einzelne Bestimmungen der AEB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Meldestelle (VSoTr)*

Sie haben die Möglichkeit, begründete Bedenken hinsichtlich des Vorliegens einer potenziellen oder tatsächlichen nachteiligen Auswirkung im Zusammenhang mit Mineralien und Metallen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten oder Kinderarbeit unter meldestelle@remove-this.sob.ch zu äussern.

Jede Meldung wird vertraulich behandelt und sorgfältig geprüft. Sie erhalten Rückmeldung über die ergriffenen Schritte, die Ihre Meldung nach sich zieht.

*Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit