Die Tätigkeiten der SOB erfolgen unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie unternehmensinterner Weisungen und Richtlinien, insbesondere dem Verhaltenskodex. Der Verhaltenskodex definiert die Verhaltensregeln für die Einhaltung gesetzlicher, ethischer und sozialer Standards sowie für ein integres Verhalten im Geschäftsalltag. Er ist für sämtliche Leitungsorgane und Mitarbeitenden der SOB verbindlich.
Zweck und Gültigkeit
Dieser Verhaltenskodex definiert Verhaltensregeln für die Einhaltung gesetzlicher, ethischer und sozialer Standards sowie für ein integres Verhalten im Geschäftsalltag der Schweizerischen Südostbahn AG (SGB). Er ist für sämtliche Leitungsorgane und Mitarbeitenden der SOB verbindlich und bildet einen festen Bestandteil aller Arbeitsverträge.
Werte als Fundament unseres Handelns
Unsere Unternehmenskultur basiert auf klaren Werten, die uns Orientierung geben und unser tägliches Handeln prägen. Fairness, Verlässlichkeit, Wertschätzung, Transparenz und Lernbereitschaftsind nicht nur abstrakte Begriffe – sie sind der Massstab für unser Verhalten. Daher haben wir sie als Leitprinzipien für unseren Verhaltenskodex gewählt. Jeder Wert ist konkreten Tätigkeitsfeldern zugeordnet, die zeigen, wie wir unsere Grundsätze in der Praxis umsetzen. So schaffen wir ein gemeinsames Verständnis für verantwortungsvolles Handeln und fördern eine Kultur der Transparenz, der Integrität und der kontinuierlichen Weiterentwicklung.
Compliance-Verantwortung
Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung fördern eine vertrauensvolle Unternehmenskultur, in der sich Mitarbeitende oder andere Personen jederzeit in der Lage fühlen, Compliance-relevante Sachverhalte an ihre Vorgesetzten oder an die Personalabteilung zu melden, ohne dass sie mit negativen Konsequenzen im Arbeitsverhältnis rechnen müssen.
Vorgesetzte leben regelkonformes und integres Verhalten vor und sorgen für dessen Umsetzung im Arbeitsalltag. Sie vermitteln den ihnen unterstellten Personen die bei der SOB geltenden Werte und Verhaltensgrundsätze und greifen frühzeitig ein, wenn deren Einhaltung in Gefahr ist.
Unsere Mitarbeitenden sind sich ihrer Verantwortung für die Einhaltung von Compliance-Standards in ihrem eigenen Verantwortungsbereich bewusst und verpflichten sich zu fairem, respektvollem und professionellem Verhalten gegenüber Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und der Öffentlichkeit.
1.1 Korruptionsprävention
1.1.1 Zuwendungen
Wir lehnen es entschieden ab, unangemessene Zuwendungen (Geld, geldwerte Leistun gen, Sachwerte, Einladungen/Übernachtungen oder sonstige Vorteile) von Dritten für uns selbst oder für andere anzunehmen, zu fordern, uns versprechen zu lassen oder anzubieten. Ausgenommen sind geringfügige, sozial übliche Zuwendungen bis zu einem Markt wert von 150 Franken, sofern diese nicht geeignet sind, die Unabhängigkeit oder Entscheidungsfreiheit der Person zu beeinträchtigen. Ist die Zurückweisung nicht möglich, legt der Mitarbeitende der vorgesetzten Person die Zuwendung sofort offen und gibt sie ihr heraus.
1.1.2 Interessenkonflikte
Wir vermeiden Interessenkonflikte und legen sie offen, sobald sie entstehen oder erkennbar sind. Dies gilt insbesondere bei Beteiligungen an Unternehmen oder Tätigkeiten für Unternehmen, die in einer Geschäftsbeziehung zur SOB stehen. Interessen von naheste henden Personen sind gleichermassen offenzulegen.
1.2 Geldwäscherei
Wir halten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen zur Geldwäscherei ein. Insbesondere unsere Mitarbeitenden in den Bahnreisezentren stellen sicher, dass Gelder aus legalen Quellen stammen und werden bei Verdacht auf illegale Finanzierung aktiv.
1.3 Vergabe von Aufträgen
Bei der Vergabe von Aufträgen halten wir uns an die beschaffungsrechtlichen Vorgaben und internen Regelungen. Wir behandeln alle Anbietenden und Lieferanten gleich und sorgen für ein faires und transparentes Verfahren. In unserem «SOB-Verhaltenskodex für Lieferanten» fordern wir auch von unseren Lieferanten die Einhaltung der massgebenden Vorgaben ein.
2.1 Eisenbahnsicherheit und Risikomanagement
Die Sicherheit von Mitarbeitenden, Fahrgästen, Partnern und der Umwelt ist integraler Bestandteil unserer Unternehmensverantwortung und oberstes Handlungsprinzip. Wir halten uns strikt an unser Sicherheitsmanagementsystem (SMS) sowie an alle sicherheitsrelevanten Vorgaben und Standards. Mit einem aktiven und stufengerechten Risikomanagement gewährleisten wir eine hohe und wirtschaftlich verantwortbare Qualität über den gesamten Lebenszyklus unserer Fahrzeugflotte und Infrastruktur. Durch den kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) binden wir unsere Mitarbeitenden systematisch in die Weiterentwicklung der Prozesse, Standards und Strukturen ein und stärken so eine nachhaltige Sicherheitskultur.
2.2 Veranwortungsvoller Umgang mit Daten und Technologien
2.2.1 Datenschutz
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beachten wir die gesetzlichen Vorgaben und internen Reglemente jederzeit. Unregelmässigkeiten im Umgang mit personenbezogenen Daten melden wir umgehend an datenschutz@sob.ch.
2.2.2 Schutz des geistigen Eigentums, Informationssicherheit und Geheimhaltung
Wir gehen sorgfältig mit Informationen und Daten um. Wir respektieren das geistige Eigentum Dritter und halten die geltenden urheberrechtlichen Bestimmungen ein. Wir geben keine vertraulichen Informationen über die SOB, deren Kund/-innen, Lieferant/-innen, Geschäftspartner/-innen und weiterer Anspruchsgruppen an Dritte weiter. Bei der Informations- und Datenablage verwenden wir ausschliesslich dafür vorgesehene Applikationen, um unsere Geschäftsgeheimnisse vor dem Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.
2.2.3 Social Media
Wir nutzen soziale Medien verantwortungsvoll und professionell. Interne, vertrauliche Informationen sowie personenbezogene Daten werden auch in sozialen Netzwerken nicht veröffentlicht. Beim Erstellen von Fotos oder Videos achten wir besonders auf die Einhaltung der geltenden Sicherheitsbestimmungen und Dienstvorschriften.
2.2.4 Umgang mit Künstlicher Intelligenz (Kl)
Kl-Systeme können weitreichende Auswirkungen auf Mitarbeitende, Kund/-innen und die Gesellschaft haben. Deshalb legen wir besonderen Wert auf einen verantwortungsvollen und transparenten Umgang mit dieser Technologie. Wir informieren Geschäftspartner/-innen und Kund/-innen, wenn sie mit Kl-Systemen interagieren und nutzen nur intern bewilligte Software.
3.1 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeitenden stehen an erster Stelle. Wir handeln präventiv, halten die lebenswichtigen Regeln konsequent ein und tolerieren keine Abweichungen. Durch regelmässige Information, Schulung und klare Sicherheits anforderungen schaffen wir ein sicheres Arbeitsumfeld. Wir leben den Grundsatz «Gesund zur Arbeit – gesund wieder nach Hause» und überprüfen die Einhaltung unserer Sicherheitsstandards regelmässig. Aus Vorkommnissen lernen wir und verbessern unsere Schutzmassnahmen.
3.2 Schutz vor Verletzung der persönlichen Integrität
Wir tolerieren keinerlei Formen von Mobbing, Diskriminierung, Gewalt und sexueller Belästigung. Wir verstehen Vielfalt und unterschiedliche Perspektiven als Bereicherung und setzen uns für Chancengleichheit ein. Bei Konflikten bleiben wir respektvoll und lösen diese konstruktiv. Wir treffen alle Massnahmen, die nach der Erfahrung notwendig sind, um die persönliche Integrität aller Mitarbeitenden zu schützen für ein sicheres Arbeitsum feld. Mit der Unterzeichnung der SEV-Charta verpflichten wir uns ausserdem speziell zur Stärkung der Sicherheit im öffentlichen Verkehr und stimmen vorbeugende sowie flankierende Massnahmen mit den Personalvertretungen ab.
4.1 Offene Kommunikation und Wissensaustausch
Bei der täglichen Arbeit unterstützen wir uns gegenseitig, denken vernetzt und teilen unser Wissen bereichsübergreifend. Wir tragen diesem Umstand Rechnung, indem alle relevanten Informationen für jeden Mitarbeitenden jederzeit zugänglich sind.
4.2 Nachhaltigkeit
Wir verstehen nachhaltiges Handeln in den Bereichen Soziales, Umwelt und Wirtschaft als Verpflichtung bei der Erfüllung unseres Leistungsauftrages. Wir halten dabei die geltenden Umweltgesetze und -Standards ein und überprüfen regelmässig die Fortschritte, um unsere Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern. Im Umweltbereich konzentrieren wir uns auf drei Handlungsfelder: Klima und Energie, Kreislaufwirtschaft sowie Biodiversität.
4.3 Rechnungslegung
Wir sorgen für eine transparente Rechnungslegung in Übereinstimmung mit den subventionsrechtlichen sowie weiteren gesetzlichen Vorgaben. Wir stellen die korrekte finanzielle Abbildung der Geschäftsfälle sicher.
5.1 Veränderungsfähigkeit
Wir verstehen Lernen als kontinuierliche Aufgabe und als Voraussetzung für unsere langfristige Zukunftsfähigkeit. Veränderungen begreifen wir als Chance und gestalten sie aktiv mit. Neue Technologien setzen wir umsichtig ein und entwickeln unsere Kompetenzen laufend weiter – innovativ, verantwortungsvoll und mit dem Menschen im Mittelpunkt.
5.2 Ideenmanagement
Wir fördern eine Kultur, in der wir uns aktiv an Verbesserungen beteiligen. Fehler verstehen wir als Lernchance und als wertvolle Impulse für neue Ideen. Deshalb hören wir zu, nehmen Anregungen und Kritik jedes Einzelnen ernst und bringen Verbesserungsvorschläge offen ein. Mit unserem Ideenmanagement erfassen wir dieses Wissen systematisch und setzen es gezielt um. So entwickeln wir unsere Organisation, Prozesse, Systeme und die Zusammenarbeit innerhalb der SOB kontinuierlich weiter.
6.1 Kontinuierliche Aktualisierung
Der vorliegende Verhaltenskodex wird im Rahmen des Compliance-Management-Systems regelmässig durch die Fachstelle Recht & Compliance überprüft, den aktuellen Rahmenbedingungen angepasst sowie vom Verwaltungsrat überwacht und genehmigt.
6.2 Audit
Das SOB-Managementsystem, in dem das Compliance-Management-System integriert ist, wird regel mässig überprüft sowie intern und extern auditiert.
6.3 Umgang mit Verstössen und Meldungen
Die SOB toleriert keine Verstösse gegen gesetzliche Bestimmungen, den Verhaltenskodex oder andere interne Regelungen. Verstösse werden gemäss den geltenden gesetzlichen und arbeitsvertraglichen Bestimmungen sanktioniert.
Mitarbeitende melden vermutete oder tatsächliche Verstösse gegen die persönliche Integrität an die vorgesetzte Stelle oder an die Personalabteilung. Alle weiteren Verstösse können an die Fachstelle Recht & Compliance gemeldet werden. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt und sorgfältig geprüft. Hinweise zu möglichen negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit Mineralien und Metallen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten oder Kinderarbeit können an meldestelle@sob.ch gemeldet werden.
Einmal jährlich wird im Rahmen des Geschäftsberichts im nichtfinanziellen Bereich an die Öffentlichkeit berichterstattet. Im Zuge des jährlichen Management Reviews wird der Geschäftsleitung ein Überblick über die Bestandteile des SOB-Qualitätsmanagementsystems, zu dem auch das Compliance-Management-System gehört, und deren Beurteilung verschafft.